WICHTIG: 3. Änderung zum Waffengesetz

17.08.2020

Liebe Schützinnen und Schützen, 

ab dem 01.09.2020 benötigen wir aufgrund der Meldepflicht an das Nationale Waffenregister zwingend die NWR-IDs beim Waffenkauf, -Verkauf und bei gewissen Reparaturen beim Büchsenmacher. Bitte fordert diese Stammdatenblätter bei Eurer Waffenbehörde an. Ihr braucht eine Personen-ID, eine Erlaubnis-ID Eurer WBKs und IDs Eurer Waffen. 

Da zur Zeit die Waffenbehörde Einschränkung bei den Öffnungszeiten durch die Corona-Maßnahmen hat, kann dies zur Zeit noch per Email beantragt werden.

~ Eurer Vorstand und Anni