Behördliche Stellungnahme zum Thema Bedürfnisnachweis
18.03.2021Liebe Schützinnen und Schützen,
was viele von euch sehr interessieren dürfte, ist das Thema Bedürfnis.
Die Antwort vom Landratsamt Bautzen nach Rücksprache mit der Landesdirektion Sachsen fällt erfreulich aus:
"Ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse auf Grund fehlender Schießleistungsnachweise und damit ein zumindest in Frage zu stellendes Bedürfnis nach dem WaffG erfolgt auf Grund der Corona Pandemie nicht."
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Die gesamte Stellungnahme könnt ihr hier im PDF nachlesen:
Waffenrechtlicher_Beduerfnisnachweis_waehrend_Pandemie.pdf