Aktuelle Corona-Regelungen: Bis vorerst 7. März kein Schießbetrieb

24.02.2021

Liebe Schützinnen, liebe Schützen,

wir haben euch nicht vergessen, jedoch ist aufgrund der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12.02.2021 der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs untersagt (§ 4 Abs. 2 Nr. 8). Darunter fällt leider auch das in der Vergangenheit bewährte Training mit vorheriger Anmeldung. Im Sinne des Vereins bitten wir darum, euch an diese bis vorerst 7. März 2021 geltende Vorschrift zu halten.

Sobald der Schießbetrieb wieder aufgenommen werden darf, werden wir euch umgehend über die entsprechenden Möglichkeiten informieren.

Bis dahin bleibt gesund!

– Euer Vorstand